Im Jahr 2002 hob der Bundestag die während der Zeit des Nationalsozialismus ergangenen Urteile auf. Erst am 22. Juli 2017 wurden auch alle Urteile nach 1945 aufgehoben. Vorausgegangen war ein Gutachten im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das feststellte, dass eine Aufhebung der Urteile verfassungsrechtlich geboten sei
Das selbe faschistische Geheul von Reul jetzt zu Kiffern. Christunionisten sind Verbrecher!