Das Bundesinnenministerium hat zu Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung die komplette Geheimhaltung verordnet und schlägt damit eine neue Gangart an. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der BSW-Gruppe im Bundestag hervor, in der sich diese nach Einsätzen von Stillen SMS, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen und anderen digitalen Fahndungsmethoden erkundigt. Diese Anfragen hatte zuvor regelmäßig die Linksfraktion gestellt, von der sich das BSW abspaltete.

Die Auskünfte seien geheimhaltungsbedürftig, weil sie die Arbeitsweise und Methodik der Polizei- und Zollbehörden offenlegen, schreibt das von Nancy Faeser (SPD) geführte Ministerium in der Vorbemerkung. Würden sie bekannt, lasse dies Rückschlüsse auf die »Vorgehensweise, Fähigkeiten und Methoden« der Behörden zu. Im Falle der Geheimdienste sei bei einer Veröffentlichung außerdem das »Staatswohl« gefährdet, wenn »Personen im Zielspektrum der Maßnahmen« auf andere Kommunikationswege ausweichen.