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Cake day: June 24th, 2024

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  • Und obwohl der Helm für den Unfallhergang unerheblich ist, wird es immer mal wieder erwähnt. Teilweise auch ohne wirkliche Aussage dahinter. Bei Autofahrern wird hingegen kaum erwähnt, ob diese nicht verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen wie Airbags oder auffällige Reflektoren haben.

    Auch auf einem Rad können Fahrende die Kontrolle aufgrund von technischen Fehlern die Kontrolle verlieren. Bei Pedelecs dürfte das Risiko sogar noch höher sein. Dennoch wird kaum geschrieben, das Fahrrad habe sich auffällig bewegt sondern eher über die Radfahrenden.

    Es bleibt einfach auffällig, wie unterschiedlich Verkehrsteilnehmer in solchen Berichten adressiert werden.


  • Der Beitrag des ADFC greift auch andere Formulierungen auf, z.B. die Nennung ob Radfahrer dunkle Kleidung oder keinen Fahrradhelm trugen. Gerade die Bemerkung zum Helm impliziert eine potenzielle Mitschuld der Radfahrenden, obwohl es keine Pflicht dazu gibt. Zumal in solchen Meldungen dennoch meist von Radfahrenden geschrieben wird und nicht von involvierten Fahrrädern. Damit bleibt dennoch eine Unausgeglichenheit bei den Unfallbeteiligten. Dass der Autofahrer im konkreten Fall auch noch Unfallflucht beging macht die Überschrift auch nicht gerade neutraler.