Schöne Doku mit Fokus auf die beiden Athleten.
Schöne Doku mit Fokus auf die beiden Athleten.
Ganz so eindeutig scheint die Rechtsprechung nicht zu sein:
Ein Mitverschulden des Mannes sei dabei nicht anzunehmen. Ihm könne nämlich nicht der Vorwurf gemacht werden, nicht genügend Abstand zur sich öffnenden Autotür eingehalten zu haben. Wie groß der Abstand im konkreten Fall zu sein hat, sei eine Frage des Einzelfalles, so das LG. Dabei komme es auf die Verkehrslage, die Geschwindigkeit und die bauliche Situation sowie die Art der beteiligten Fahrzeuge an.
Und in diesem Fall sieht das Oberlandesgerichts Celle den erforderlichen Abstand anders als das Landgericht Berlin lediglich bei 50 cm:
Zu einem Mitverschulden des Radfahrers könne man nur gelangen, wenn dieser in einem zu geringen seitlichen Abstand zum geparkten PKW gefahren sei. Dieser Mindestabstand sei zwar stets einzelfallabhängig, er müsse aber zumindest 50 cm betragen.
https://www.ps-verkehrsrecht.de/urteile/vorsicht-beim-tueroeffnen-autotuer-vs-fahrrad/
Rein rechtlich bräuchte es wohl ebenso erst eine rechtliche Einordnung um eine Mitschuld des Radfahrers festzustellen. In Verkehr selbst wird es den Radfahrern durch die Infrastruktur zumindest nicht leicht gemacht, entsprechende Erwartungen umzusetzen.
Stimmt, hab das gerade geändert, wie ich es ursprünglich meinte. Sorry!
Die Verletzung ist unerheblich für die Schuldfrage oder den Hergang. Und dennoch wird je nach Formulierung suggeriert, es wäre ein Versäumnis des Radfahrers keinen Helm getragen zu haben, obwohl nicht unbedingt klar ist wie viel Effekt er überhaupt gehabt hätte.
Und obwohl der Helm für den Unfallhergang unerheblich ist, wird es immer mal wieder erwähnt. Teilweise auch ohne wirkliche Aussage dahinter. Bei Autofahrern wird hingegen kaum erwähnt, ob diese nicht verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen wie Airbags oder auffällige Reflektoren haben.
Auch auf einem Rad können Fahrende die Kontrolle aufgrund von technischen Fehlern die Kontrolle verlieren. Bei Pedelecs dürfte das Risiko sogar noch höher sein. Dennoch wird kaum geschrieben, das Fahrrad habe sich auffällig bewegt sondern eher über die Radfahrenden.
Es bleibt einfach auffällig, wie unterschiedlich Verkehrsteilnehmer in solchen Berichten adressiert werden.
Der Beitrag des ADFC greift auch andere Formulierungen auf, z.B. die Nennung ob Radfahrer dunkle Kleidung oder keinen Fahrradhelm trugen. Gerade die Bemerkung zum Helm impliziert eine potenzielle Mitschuld der Radfahrenden, obwohl es keine Pflicht dazu gibt. Zumal in solchen Meldungen dennoch meist von Radfahrenden geschrieben wird und nicht von involvierten Fahrrädern. Damit bleibt dennoch eine Unausgeglichenheit bei den Unfallbeteiligten. Dass der Autofahrer im konkreten Fall auch noch Unfallflucht beging macht die Überschrift auch nicht gerade neutraler.
Schön, dass die Bahn jetzt während der Wartezeit Märchen einblendet…
My wallpaper changes every few hours and Niagara Launcher adapts the icons to it.
And her ears.
After DOW recovered during covid time, True claimed the big rise while ignoring the massive drops.
Danke für den Link. Kenn ich schon, tolles Interview 👍