Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Polizei auch bei leichten Straftaten Smartphones auslesen darf - allerdings nur, wenn ein Gericht oder eine andere unabhängige Behörde das vorher prüft. Von Gigi Deppe.
Da hat wohl die gut gemeinte Vereinfachung des Satzbaus zugeschlagen, aus einem Satz vier gemacht und so den Sinn entstellt. Ebenso fehlt m.E.n. ein zwar:
Dürfen Smartphones von der Polizei ausgelesen werden? Ja, sagen die obersten Richter der EU. Wenn die Polizei die Daten eines Smartphones ausliest, dann kann das [zwar] ein schwerer oder sogar ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte einer Person sein, denn die Nachrichten, Fotos und die Frage, welche Internetseiten aufgerufen wurden, lassen sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben dieser Person zu, trotzdem dürfe der Polizei nicht bei leichteren Straftaten pauschal verboten werden, das Handy auszuwerten, denn dann bestünde die Gefahr, dass Straftaten nicht mehr effektiv verfolgt werden.
Da hat wohl die gut gemeinte Vereinfachung des Satzbaus zugeschlagen, aus einem Satz vier gemacht und so den Sinn entstellt. Ebenso fehlt m.E.n. ein zwar: